Sie haben einen Unfall gehabt … Was nun? Gutachten?
Herzlich willkommen!
Wir sind ihr kompetenter Partner, wenn es um die zuverlässige und sachkundige Erstellung von Unfallgutachten geht. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Ob ein Gutachten Sinnvoll ist kann oft schon am Telefon geklärt werden.
Als Geschädigter haben Sie die freie Gutachterwahl! Verlassen Sie sich nicht auf die Gegnerische Versicherung, sondern holen Sie sich professionelle Beratung. Wir holen das für Sie raus was Ihnen zusteht. Zögern Sie nicht uns anzurufen (Hotline: 01705845703).
Informieren Sie sich auf unseren Seiten schnell und bequem über unser umfangreiches Dienstleistungsangebot und unseren kundenfreundlichen Service.
Warum ein Gutachter zu empfehlen ist
Unabhängiger KFZ-Gutachter
KFZ-Gutachter müssen grundsätzlich unparteiisch sein. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie im Schadensfall einen Sachverständigen bestellen, der z.B. nicht von der Versicherung des Unfallverursachers eingesetzt wurde.
Ihre eigenen Interessen sollten bei einem Gutachten immer im Vordergrund stehen. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter kann also in den meisten Fällen bares Geld sparen.
Grundsätzlich sollten Sie beachten:
- Überlassen Sie die Schadenabwicklung einem Profi. Das ist unser tägliches Geschäft.
- Bestellen Sie bei einem Haftpflichtschadensfall grundsätzlich einen eigenen Gutachter! Egal ob Sie das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen oder fiktiv abrechen (das Geld auszahlen lassen) wollen
- Mit einem Kfz-Gutachten sind alle wichtigen Punkte der Ermittlung eines Schadens bzw. des Werts eins Fahrzeugs abgedeckt.
- Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund und wird nichts unversucht lassen die Schadenhöhe zu mindern.
- Kostenvoranschläge der Kfz-Werkstatt:
- sind vor Gericht nicht rechtskräftig
- berücksichtigen weder die Wertminderung eines Fahrzeugs, noch den Wiederbeschaffungswert
Ein unabhängiges Gutachten ist damit die zuverlässigste Ermittlung der Kosten. Außerdem haben Sie eine vollständige Übersicht über alle relevanten Positionen. Das kann Ihnen ein Kostenvoranschlag bzw. ein Versicherungsgutachter nicht bieten!
wer bezahlt die Gutachten Kosten?
Ist an Ihrem Fahrzeug ein Schaden durch Fremdverschulden entstanden, ist die Haftpflicht des Unfallverursachers verpflichtet, die Kosten für ein Kfz-Gutachten und Ihre Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu übernehmen. Allerdings mit Einschränkungen:
Liegt der Fahrzeugschaden unter der Bagatellgrenze von derzeit etwa 750 EUR, lehnt die Versicherung oft die Kostenübernahme für eine Gutachten wegen „Unverhältnismäßigkeit“ ab. Wie hoch ein Schaden tatsächlich ist, kann der Laie oft schwer abschätzen. Rufen Sie uns deshalb an, wir beraten Sie kostenlos. Die rechtliche Grundlage bildet die Schadensminderungspflicht laut § 254 BGB
Sollte Ihr Schaden nach Absprache mit unserem Sachverständigen tatsächlich unter diesen 750 Euro liegen, reicht oft ein vereinfachtes Produkt wie z.B. ein Kostenvoranschlag. Auch diesen Service bieten wir Ihnen!
Mit einem Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite
Nach einem Unfall die Kosten des Fahrzeugschadens einschätzen lassen oder den Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmen lassen: Mit unseren Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Unser kompetenter und unabhängiger Sachverständiger begutachtet Ihren Wagen nach allen relevanten Gesichtspunkten und dieser Service ist für Sie in der Regel kostenlos! (Bei unverschuldetem Unfall bezahlt die gegnerische Versicherung). Wir kümmern uns in diesem Fall auch gerne für Sie um einen kostenlosen Anwalt für Verkehrsrecht der Ihre Rechte durchsetzt.